steckenpferd

Ungültiger Kaufvertrag über "geselliges" Pferd

Nur in Gesellschaft zu reiten

Ein Kaufvertrag über ein nicht zum Reiten geeignetes Pferd kann grundsätzlich unwirksam sein. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem heute bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter gaben damit der Klage einer Reiterin gegen einen Pferdehändler statt und sprachen ihr die Rückzahlung des Kaufpreises von 1800 Euro sowie der Aufwendungen für drei Monate Pferdehaltung von rund 450 Euro zu (Az: 32 C 2275/03-48).

Die Klägerin hatte bei dem Pferdehändler ausdrücklich ein Reitpferd verlangt und auf dem später gekauften Wallach ein Probereiten - allerdings in Gesellschaft anderer Pferde - absolviert.

Als sie das Pferd später alleine reiten wollte, sträubte es sich wiederholt. Der Händler argumentierte unter anderem, dass die Käuferin keine besonders gute Reiterin sei. Nachdem sich auch ein unparteilicher Reit-Sachverständiger erfolglos um die Gunst des Pferdes bemüht hatte, entschied das Gericht auf die Unwirksamkeit des Vertrages.

OLG Koblenz: Rote Masche in den Schweif

Eine rote Masche muss in den Schweif - so urteilte das OLG Koblenz in seiner Entscheidung 5 U 319/04 im Fall "Ausritt mit eriner schlagenden Stute". Weiters müsse der Reiter mit dem schlagenden Pferd am Schluss der Gruppe reiten.

Das Gericht gab mit seinem Spruch der Schadensersatzklage eines Reiters gegen die Besitzerin einer Stute statt. Der Kläger war bei einem Ausritt in der Gruppe der letzte Reiter. Als er mit seinem Pferd der Stute vor ihm zu nahe kam, schlug das Pferd aus und verletzte den Kläger erheblich.

Die Richter verwiesen nun darauf, in einer Gruppe lasse sich dichtes Aufreiten manchmal nicht vermeiden. Auch die Regeln des Straßenverkehrs gälten in einer Pferdegruppe nicht. Denn, so heißt es wörtlich in dem Urteil, "Autos pflegen nicht nach hinten auszutreten".

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