Ungültiger Kaufvertrag über "geselliges" Pferd
Nur in Gesellschaft zu reiten
Ein Kaufvertrag über ein nicht zum Reiten geeignetes Pferd kann grundsätzlich unwirksam sein. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem heute bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter gaben damit der Klage einer Reiterin gegen einen Pferdehändler statt und sprachen ihr die Rückzahlung des Kaufpreises von 1800 Euro sowie der Aufwendungen für drei Monate Pferdehaltung von rund 450 Euro zu (Az: 32 C 2275/03-48).
Die Klägerin hatte bei dem Pferdehändler ausdrücklich ein Reitpferd verlangt und auf dem später gekauften Wallach ein Probereiten - allerdings in Gesellschaft anderer Pferde - absolviert.
Als sie das Pferd später alleine reiten wollte, sträubte es sich wiederholt. Der Händler argumentierte unter anderem, dass die Käuferin keine besonders gute Reiterin sei. Nachdem sich auch ein unparteilicher Reit-Sachverständiger erfolglos um die Gunst des Pferdes bemüht hatte, entschied das Gericht auf die Unwirksamkeit des Vertrages.