steckenpferd
Montag, 27. Februar 2006

OLG Koblenz: Rote Masche in den Schweif

Eine rote Masche muss in den Schweif - so urteilte das OLG Koblenz in seiner Entscheidung 5 U 319/04 im Fall "Ausritt mit eriner schlagenden Stute". Weiters müsse der Reiter mit dem schlagenden Pferd am Schluss der Gruppe reiten.

Das Gericht gab mit seinem Spruch der Schadensersatzklage eines Reiters gegen die Besitzerin einer Stute statt. Der Kläger war bei einem Ausritt in der Gruppe der letzte Reiter. Als er mit seinem Pferd der Stute vor ihm zu nahe kam, schlug das Pferd aus und verletzte den Kläger erheblich.

Die Richter verwiesen nun darauf, in einer Gruppe lasse sich dichtes Aufreiten manchmal nicht vermeiden. Auch die Regeln des Straßenverkehrs gälten in einer Pferdegruppe nicht. Denn, so heißt es wörtlich in dem Urteil, "Autos pflegen nicht nach hinten auszutreten".

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