steckenpferd
Donnerstag, 26. Februar 2004

ROAD PRICING

LKW mit Anhänger

Viele Pferdetransporter mit Wohnabteil sind als Spezialkraftfahrzeug typisiert, und haben manchmal noch einen Pferdetransportanhänger oder auch einen Wohnwagen angehängt.

Nun ergibt sich die Frage: „Werden die Achsen des Anhängers zur Errechnung der Autobahnmaut mitgezählt?“

Die – äußerst erfreuliche - Antwort der Asfinag: NEIN!

Herr Karl-Heinz Nehoda, Büroservice Mautabteilung der Asfinag, beantwortete unsere Anfrage wie folgt:

„Die Achsen des Anhängers werden für die Kategoriebestimmung des mautpflichtigen Fahrzeuges nur bei LKWs berücksichtigt. Bei Wohnmobilen und Bussen erhöht sich die Kategorie bei Mitführen eines Anhängers nicht. D.h. in Ihrem Fall, wenn das Zugfahrzeug 2 Achsen besitzt, bleibt das Fahrzeug trotz Anhänger (wenn der Pferdetransporter als solcher zugelassen ist) in Kategorie 2.“

Laut Auskunft der MA46, sind Sonderkraftfahrzeug und Spezialkraftfahrzeug ident, und nur in der Diktion unterschiedlich; Wohnmobile werden immer als Sonderkraftfahrzeug bzw. Spezialkraftfahrzeug typisiert.

Asfinag

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