Zum Wohle der Pferde
haben Olympiasieger Klaus Balkenhol und Hans-Heinrich Isenbart die Gesellschaft XENOPHON Geselleschft für Erhalt und Förderung der klassischen Reitkultur e.V.i.G. gegründet und fordern zum Umdenken auf.
Gründungsmitglieder dieser Gesellschaft sind neben oben genannten Dr. Gerhard Heuschmann, Anja Beran, Ingrid Klimke, PD Dr. Volkmar Nüssler, Stefanie Martens, Kurt Mrkwicka, Isabella Sonntag, Dr. Astrid von Velsen-Zerweck, Oberst a.D. Kurd Albrecht v. Ziegner und Martin Plewa.
Wer mehr dazu wissen will oder an eine Mitgliedschaft interessiert ist, erfährt alles Weitere auf der <a href="www.xenophon-classical-riding.org"target="_blank">Homepage von Xenophon
leronis
Neues Tierschutzgesetz
Weiß jemand schon von Auswirkungen des neuen Tierschutzgesetzes? Die Haltungsbedingungen für Pferde haben sich ja wesentlich verbessert und in NÖ sind die VetMed schon unterwegs. Einige Ställe müssen Boxen vergrößern (sprich weniger Boxen), ich hab auch schon von Strafen gehört.
Wißt ihr genaueres?
weitereiter
Tierschutzgesetz - Tierhalteverordnung
Das Tierschutzgesetz ist stammt aus dem Jahre 2004, 2004 wurde eine Verordnung erlassen, welche u.a. die Mindestanforderungen für die Haltung von Pferden festlegt (mit Novellen 2006). Die VO ist a, 1.1.2005 in Kraft getreten und hat Übergangsbestimmungen:
"Bei In-Kraft-Treten des Tierschutzgesetzes bestehende Anlagen und Haltungseinrichtungen zur Anbindehaltung dürfen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2009 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen weiter betrieben werden:
1. Die Anbindehaltung ist jedenfalls verboten bei Tieren bis zu einem Alter von 30 Monaten, Stuten beim Abfohlen sowie Stuten mit Fohlen bei Fuß.
2. In Anbindung gehaltenen Tieren muss täglich freier Auslauf gewährt werden. Sportbetätigung, Training oder andere nicht freie Bewegungsmöglichkeiten gelten nicht als freier Auslauf.
3. Die Stände und Anbindevorrichtungen müssen dem Tier in der Längs- und Querrichtung sowie in der Vertikalen ausreichend Bewegungsfreiheit bieten, damit ein ungehindertes Stehen, Abliegen, Aufstehen, Liegen, Fressen und Zurücktreten möglich ist."
Wen es interessiert, die VO im vollen Wortlaut unter www.ris.bka.gv.at/bundesrecht und in der Maske unter Suchworte "Tierschutzgesetz" eingeben und dann auf "§ 0 1. Tierhalteverordnung" gehen und dann (rechts oben) auf "geltende Fasssung".