Wiener Landesmeisterschaften Springen
Die Austragungsbedingungen für die Wiener Landesmeisterschaften, Ende August in Markgrafneusiedl am Sonnenhof, finden Sie hier:
Die Austragungsbedingungen für die Wiener Landesmeisterschaften, Ende August in Markgrafneusiedl am Sonnenhof, finden Sie hier:
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April |
fritz steiner Autorin
Wiener Landesmeisterschaftsbestimmungen Springen - Jugend, Junioren & Allgemeine Klasse
1. Allgemeine Bestimmungen
Grundsätzlich sollen die WR-LM im Springreiten in allen 3 Klassen gemeinsam im Rahmen einer Veranstaltung ausgetragen werden.
Alle Veranstalter von WR-LM haben dafür Sorge zu tragen, daß während des Turnieres diese Austragungsbedingungen in der Meldestelle aufliegen.
Für alle LM-Bewerbe ist die ÖTO in der jeweils letzten Fassung maßgebend.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Reiter, die einem dem LFV Wien angeschlossenen Verein als Stammitglied angehören. Sie müssen eine für das Kalenderjahr gültige Startberechtigung lt. ÖTO besitzen.
Für die Teilnahme an WR-LM ist keine Qualifikation erforderlich.
Alle an WR-LM teilnehmenden Pferde müssen in der Turnierpferdekartei des BFV eingetragen sein.
Das LM- Pferd darf nach Beginn der LM (1. TB.) das Turniergelände nicht mehr verlassen. ÖTO §55.1.12 gilt sinngemäß, d.h. während der Zeit von 12 Stunden vor dem Beginn der LM darf das Pferd von niemand anderen als dem LM-Teilnehmer geritten werden.
In allen LM- Bewerben ist jeder Reiter nur mit einem Pferd startberechtigt.
3. Altersklassen
Die Einteilung der Altersklassen ist in ÖTO §12 geregelt.
Jugendliche oder Junioren können aber, innerhalb ihrer Startberechtigung lt. ÖTO, auch an WR-LM einer höheren Altersklasse teilnehmen; d.h. Jugendliche in allen anderen Klassen, Junioren in allen Klassen außer der Jugendklasse.
4. Titelbewerb
Die Startreihenfolge im 1. TB wird gelost, im 2. TB wird in gestürzter Reihenfolge zum Zwischenergebnis gestartet.
Werden die Teilbewerbe im Rahmen eines offenen Bewerbes ausgetragen, starten MS-Teilnehmer zu Beginn.
4.1 Jugend
Der Titelbewerb besteht aus zwei Teilbewerben, die an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zu reiten sind.
1. Teilbewerb:
Springprfg. in zwei Uml. Kl. A RV.: § 226, 1, 2.1
2. Teilbewerb:
Standardspringprfg. Kl. L RV.: A2
4.2 Junioren
Der Titelbewerb besteht aus zwei Teilbewerben, die an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zu reiten sind.
1. Teilbewerb:
Springprüfg. in zwei Uml.Kl. L RV.: § 226, 1, 2.1
2. Teilbewerb:
Standardspringprüfung Kl. LM RV.: A2
4.3 Allgemeine Klasse
Der Titelbewerb besteht aus zwei Teilbewerben, die an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zu reiten sind.
1. Teilbewerb:
Standardspringprüfung Kl. LM RV.: A2
2. Teilbewerb:
Springprüfg. in zwei Uml. Kl. M RV.: § 226, 1, 2.1, 3.2
4. Ermittlung des Wiener Landesmeisters
5.1 Jugend und Junioren
Als WR-LM gilt der Reiter, der aus beiden Teilbewerben die geringste Anzahl an Fehlerpunkten aufweist. Bei Punktegleichheit auf den ersten drei Plätzen entscheidet ein Stechen mit Zeitwertung über die Plazierung, auf den weiteren Plätzen entscheidet die Zeit von TB 2.
5.2 Allgemeine Klasse
Als WR-LM gilt der Reiter, der aus beiden Teilbewerben die geringste Anzahl an Fehlerpunkten aufweist.
Zur Erlangung der Fehlerpunkte aus dem TB 1 werden die erreichten Fehlerpunkte jedes Teilnehmers mit einem Koeffizienten von 0,5 multipliziert, auf zwei Dezimalen genau. Jede angefangene Sekunde der Zeitüberschreitung wird mit einem Punkt bestraft. -Dadurch ist es möglich, daß einige Reiter mit gleicher Punktzahl- und damit am selben Platz liegend- in den zweiten Bewerb gehen. Die Null-Fehler-Ritte sowieso.
Bei Punktegleichheit auf den ersten drei Plätzen nach dem zweiten Teilbewerb entscheidet ein Stechen mit Zeitwertung über die Plazierung, auf den weiteren Plätzen entscheidet die Zeit des 2.UL von TB 2.
6. Ehrenpreise
Die LM-Schärpe, sowie Medaillen und Stallplaketten für die Plätze 1 bis 3 sowie Ehrengaben für die Trainer der Meister in den Klassen Jugend und Junioren werden vom LFV Wien gestellt.