Thomas Frühmann und die Sense lassen der Konkurrenz in Linz keine Chance
Thomas Frühmann und The Sixth Sense holten sich heute in Linz-Ebelsberg mit einer beeindruckenden Runde im Stechen den Sieg im Großen Preis. Stefan Eder, der Sieger von Donnerstag und Samstag ritt mit Concordija auf Platz 3.
Unschlagbar in Linz: Thomas Frühmann und The Sixth Sense (c) Linzer PferdefestivalElf Paare waren im Stechen um den Sieg in Grand Prix von Linz am Start - darunter auch sechs österreichische Reiterinnen und Reiter. Als letztes Duo rollten Thomas Frühmann und The Sixth Sense das Feld von hinten auf: Von Beginn an gingen sie volles Risiko, nahmen jede Strecke zwischen den Hindernissen im gestreckten Galopp und überzeugten mit engsten Wendungen. Seinen Siegeswillen zeigte The Sixth Sense einmal mehr am vorletzten Hindernis. In Schräglage galoppierte das Paar um die Wendung, trotz kurzem Zögern sprang das Bewegungstalent los und berührte nicht einmal die oberste Stange. Unter dem Jubel der Zuseher galoppierte das Paar über die Ziellinie und holte sich mit atemberaubenden 37,35 Sekunden den Sieg vor Krzysztof Ludwiczak und Stefan Eder. „Er ist einfach der Beste!“, streute Frühmann seinem Wallach einmal mehr Rosen.
Insgesamt sechs österreichische Athleten konnten sich für das Stechen des Grand Prix qualifizieren. Neben dem Sieg für Thomas Frühmann und Rang drei für Stefan Eder gab es noch Rang sieben für Romana Hartl und Clever Be B, Rang acht für Christoph Obernauer und Kleons Jet Set, Rang neun für Alice Janout und Wodka Lime und Rang elf für Roland Englbrecht und Poorboy 2. Hugo Simon (ST) musste einen ärgerlichen Abwurf am letzten Hindernis verbuchen und landete auf Rang 18.
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koeber5
Umsatzsteuer
Bundesfinanzhof: Gute Nachrichten für Reitvereine
Deutschland: Bald Steuerbefreiung für Pensionspferdeumsätze?
In Deutschland gehen die Uhren anders, es hat offenbar seine Gründe, warum dort im Reitsport in der Breite wie an der Spitze sehr viel mehr gelingt als in Österreich. Aktuell: Im Kampf gegen die Umsatzsteuer auf Pensionspferdehaltung in Reitvereinen hat der Reitverein Reutlingen mit Unterstützung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) jetzt einen beachtlichen Teilerfolg vor dem Bundesfinanzhof erzielt.
Das EU-Recht legt fest, dass gemeinnützige Sportvereine bei entsprechenden Voraussetzungen generell von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind, soweit sie Leistungen erbringen, die zum Kernbereich der Sportausübung gehören. Umstritten war bisher, ob hierzu auch die Pensionspferdehaltung in Reitvereinen gehört (Europäischen Richtlinie 77/388 (Art. 13 Teil A Abs. 1). Voraussetzung ist, dass die Pensionspferdehaltung für die Ausübung des Reitsports im Verein zwingend notwendig und damit Kernbereichsleistung ist. Diese Notwendigkeit hatte der Reitverein Reutlingen in einem Rechtsstreit vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg dargelegt, war allerdings Ende 2011 unterlegen. Das Finanzgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Stallungen eines Reitvereins nicht zwingend Voraussetzung seien, damit die Mitglieder ihren Sport betreiben können. Dagegen hatte der klagende Reitverein argumentiert, dass die Mitglieder keine eigenen Stallungen besitzen und nur durch das vom Verein angebotene Gesamtpaket von Trainings- und Einstellmöglichkeiten ihren Reit- und Turniersport ausüben können.
Dass der Bundesfinanzhof (BFH) die Situation anders als das Finanzgericht Baden-Württemberg beurteilt, ergab sich zunächst aus der vom FG Baden-Württemberg verweigerten Zulassung der Revision. Der Rechtsanwalt des klagenden Reutlinger Vereins, Dr. Albrecht Braitinger, erläutert: „Mit einem ebenso erfreulichen wie konsequenten Urteil hat der Bundesfinanzhof jetzt der Revision des Reitvereins Reutlingen stattgegeben und das Verfahren mit entsprechenden Hinweisen zur Rechtslage an das Finanzgericht Baden-Württemberg nach Stuttgart zurückverwiesen. Die Begründung ist für alle gemeinnützigen Reitvereine von außerordentlicher Bedeutung.“
Denn der BFH bestätigt, dass eine Umsatzsteuerbefreiung für Pensionspferdehaltung bei gemeinnützigen Reitvereinen grundsätzlich in Betracht kommt. Maßgebend ist dabei die Fragestellung, ob ohne Pensionspferdehaltung die Sportausübung eines Reitvereins auf gleichem Niveau möglich ist. „Die Frage ist rein theoretischer Natur, denn die Mitglieder können ihren Sport nicht auf vereinseigenen Schulpferden ausüben, sofern diese überhaupt vorhanden sind. Insoweit ist die Vorstellung der hypothetischen Turnierteilnahme der Mitglieder auf Schulpferden bis M/S-Niveau von vornherein realitätsfremd“, sagt Dr. Braitinger.
Auch wenn mit der jetzt ergangenen Entscheidung des BFH die Umsatzsteuerbefreiung für Reitvereine noch nicht endgültig gesichert ist, spricht viel dafür, dass gemeinnützige Reitvereine bei entsprechendem Sachverhalt bezüglich ihrer Umsatzsteuer entweder gänzliche Befreiung oder zumindest Ermäßigung auf 7 % erreichen können. Die FN hatte das Verfahren intensiv begleitet und unterstützt. Der FN-Geschäftsführer Personal und Finanzen, Rainer Reisloh, empfiehlt allen Reitvereinen, gegen Umsatzsteuerbescheide mit Hinweis auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofes (FH AZ. XI R 34/11) Widerspruch einzulegen.
Quelle: FN-press Warendorf
Wie ernsthaft hat man sich in Österreich von Seiten der Politik, der Verbände und Vertreter der Landwirte für die Interessen der Pferdebesitzer eingesetzt?
In rechtlicher Hinsicht hätte es viele Möglichkeiten gegeben, aber man braucht ja die Steuern für das Bankendesaster und die Pferdebsitzer sind ja eh reiche Leute.