ÖTO Neue Regelungen zur Helmpflicht
§ 57 Ausrüstung der Reiter
5.2 Sobald auf ein Pferd aufgesessen wird, muss am gesamten Turniergelände ein Reithelm (Abs. 5 Z1 od. Z2) getragen werden. Ausgenommen, es wird in den Besonderen Bestimmungen der einzelnen Sparten anders geregelt.
§ 102 Ausrüstung
1.2 Bei Materialprüfungen gilt generell Reithelmpflicht.
1.3 Für alle Reiter gilt bis einschließlich Klasse L Reithelmpflicht.
1.4 In Dressurprüfungen der Klassen LM, M und S sowie in Musikküren dieser Klassen: Anzug gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 (Dressuranzug), § 57 Abs. 3 Z 3 (Frack) oder § 57 Abs. 3 Z 4 (Uniform). Reiter über 18 Jahre können statt einem Reithelm (§ 57 Abs. 5 Z 1 oder Z 2) in der direkten Vorbereitung zu einem Bewerb und in der Prüfung eine Melone oder einen Zylinder tragen.
(Quelle: <a href="oeps.at"target="_blank">OEPS.at)
isso
Helmpflicht
Wo beginnt und endet das gesamte Turniergelände? Wenn ich nicht am Turnier teilnehme, welches in unserem Stall stattfindet, will mich jemand zwingen einen Helm aufzusetzen? Gute Idee, aber nicht zu Ende gedacht. Das wird nicht exekutierbar sein und sich auf Spring- und Abreiteplatz beschränken.