steckenpferd
Dienstag, 12. März 2013

Befangenheitsantrag in der Causa Werth

Das <a href="www.st-georg.de"target="_blank">Verfahren gegen Isabell Werth wegen verbotener Medikation ihres Pferdes El Santo zieht sich weiter in die Länge. Der Anwalt der Dressurreiterin aus Rheinberg hat einen Befangenheitsantrag gegen die drei Mitglieder der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) gestellt. Nun muss nach FN-Angaben die Zweite Kammer der Disziplinarkommission darüber entscheiden.

Gibt die Zweite Kammer dem Antrag statt, wird das Verfahren von ihr selber fortgesetzt. Lehnt sie den Befangenheitsantrag ab, behält die Erste Kammer ihre Zuständigkeit. Mit einer Entscheidung rechnet der Verband in ein bis zwei Wochen.

Die fünfmalige Olympiasiegerin muss sich wegen verbotener Medikation ihres Pferdes El Santo verantworten. Bei dem Pferd wurde nach den Rheinischen Meisterschaften in Langenfeld im Juni 2012 die verbotene Substanz Cimetidin nachgewiesen. Damit handelt es sich nicht um Doping wie 2009, als bei Werths Pferd Whisper Fluphenazin nachgewiesen worden war. Neben Doping gibt es im Pferdesport die verbotene Medikation.

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