steckenpferd
Dienstag, 12. Februar 2013

Ulrike Prunthaller zu 9 Monaten Sperre verurteilt

Die oberösterreichische Dressurreiterin Ulrike Prunthaller und ihr Trainer Friedrich Atschko sind gestern, Montag, im Innsbrucker Haus des Sports vom unabhängigen Schiedsgericht des Tiroler Pferdesportverbandes im Sinne des Strafantrages für schuldig erklärt worden, so eine Aussendung des <a href="oeps.at"target="_blank">OEPS - Prunthaller wegen Einsatzes von schmerzhaften und illegalen Trainingsmethoden (9 Monate Turniersperre und 4.000,- Euro Geldstrafe) und Atschko wegen Beihilfe und bewusster Unterstützung dieser Methoden (5.000,- Euro Geldbuße). Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Anwälte der beiden Verurteilten meldeten volle Berufung an.

„Solche Trainingsmethoden sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen, sie sind zu verabscheuen, sie haben den Pferden erhebliche Schmerzen, Leiden und große Angst zugefügt. Es ist daher eine Bestrafung aus general- und spezialpräventiven Gründen erforderlich. Ulrike Prunthaller hätte als erfolgreicher Turnierreiterin eine Vorbildwirkung zukommen sollen, die sie nicht erfüllt hat“, sagte Dr. Angelika May, Vorsteherin des Bezirksgerichts Innsbruck und Vorsitzende des Schiedsgerichts in ihrer Urteilsbegründung in Abwesenheit der beiden Angeklagten Ulrike Prunthaller und Friedrich Atschko. Die beiden wurden durch ihre Anwälte vertreten. May setzte fort: „Das Schiedsgericht sieht es als erwiesen an, dass die Tiere mit Strom behandelt wurden. Niemand konnte uns erklären, was dieser Elektroschocker im Reitstall verloren hatte – so darf man nicht arbeiten.“

Vom Verdacht, den Pferden mit Schrauben, Reißnägeln, Steinen und anderen Gegenständen absichtlich Verletzungen zugefügt zu haben, wurden die Angeklagten im Zweifel freigesprochen. Dagegen hat sich Disziplinaranwältin Dr. Cornelia Sprung ein Rechtsmittel vorbehalten.

Zur Höhe des Strafmaßes, das das Schiedsgericht (Vorsitzende Dr. Angelika May, die Beisitzer Dr. Katja Mayerhofer, Staatsanwältin in Innsbruck und Dr. Josef Kössler, Landesveterinärdirektor beim Amt der Tiroler Landesregierung) aussprach, merkte die Vorsitzende an: „Die Straftaten wurden vorsätzlich begangen, das Schiedsgericht hat aber berücksichtigt, dass Prunthaller bislang unbescholten war und dadurch, dass sie zu internationalen Veranstaltungen seit Herbst 2011 vom OEPS mangels Abklärung der schweren Vorwürfe nicht mehr entsendet wurde, auch durch mediale Berichterstattung einem nicht unerheblichen Druck ausgesetzt war. Die Strafe von 9 Monaten, sowie die verhängte Geldstrafe, konnten daher in dieser Höhe ausgesprochen werden.“ Die Anwälte von Prunthaller und Atschko kündigten an, nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung, Berufung einzulegen. Dazu haben die Verteidiger 4 Wochen Zeit.

<a href="steckenpferd.antville.org"target="_blank">Der Schiedsspruch im Detail

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