steckenpferd
Donnerstag, 21. Januar 2010

Schadenersatz für Freikopper

Weil ihre Stute verhaltensauffällig ist, fordert eine Pferdebesitzerin von einem anerkannten Zuchtverband Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft seit Mittwoch, ob zu Recht. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Frau das Pferd im Januar 2005 nach den Regeln einer öffentlichen Auktion ersteigert hat oder ob es sich um einen normalen Kaufvertrag handelt. Mitentscheidend sei auch, ob der Verband hannoverscher Warmblutzüchter die Tiere von einem unabhängigen Auktionator hätte versteigern lassen müssen. Die BGH-Richter wollen ihr Urteil am 24. Februar verkünden (Az.: VIII ZR 71/09)

Die Klägerin verlangt insgesamt bis zu 200 000 Euro Schadenersatz. Das Tier hat die Unart, häufig sehr lautstark Luft einzuatmen. Durch das im Fachjargon bezeichnete "Freikoppen" kann es verstärkt zu Koliken kommen, zudem sinkt der Wert des Tieres.

Die Auktion, bei der die Klägerin das Tier für knapp 160 000 Euro erstand, erfolgte nach dem Prinzip "wie besichtigt und geritten". Damit schloss der Verband eine Haftung bei Mängeln aus. Der BGH muss nun klären, ob die Klausel wirksam ist.

Kämen die Richter zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall ist, gäbe es einen normalen Kaufvertrag - und die Pferdebesitzerin könnte ihr Geld zurückverlangen. Das Gesetz schützt den Verbraucher ein halbes Jahr: Weist der gekaufte Gegenstand - in diesem Fall das Pferd - innerhalb dieser Zeit Mängel auf, kann man davon ausgehen, dass diese bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlagen. Quelle: dpa

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