steckenpferd
Mittwoch, 13. Mai 2009

Rechtssprechung: Pferdestall im Wohngebiet

Ein Pferdestall darf nicht in einem reinen Wohngebiet gebaut werden. Die mit einer Pferdehaltung verbundenen Gerüche seien den Anwohnern nicht zuzumuten, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Montag nach einer Entscheidung mit (Az.: 1 K 1256/08.KO). Auch das vermehrte Auftreten von Fliegen und Ungeziefer, mit dem selbst bei sorgfältiger Pflege der Pferde zu rechnen sei, verletze Bewohner in der näheren Umgebung in ihren Rechten.

Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar aus Asbach im Westerwald gegen eine 2008 erteilte Baugenehmigung für einen Stall mit drei Pferden geklagt. Es war der Ansicht, dass die Zulassung des Stalls angesichts eines Abstands von etwa zehn Metern zu ihrem Wohnhaus rechtswidrig sei. Die Klage hatte Erfolg. In einem allgemeinen oder reinen Wohngebiet sei die Haltung von Pferden in der Regel nicht erlaubt, urteilte das Verwaltungsgericht.

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