Auch B-Probe von Maike positiv
Die irische Springreiterin Jessica Kürten muss sich aufgrund einer positiven Doping-Probe ihres Pferdes Maike verantworten. Auch in der B-Probe sei die verbotene Substanz Etoricoxib nachgewiesen worden, teilte der Internationale Reitverband FEI am Montag mit.
Die Kontrolle war beim Super-League-Turnier im Mai in La Baule/Frankreich genommen worden: Dort hatte Kürten mit der 13 Jahre alten Stute Maike den mit 100.000 Euro dotierten Großen Preis gewonnen.
Cat Besitzerin
Kürten geht zum Tribunal der FEI
Hünxe/ Lausanne – Die irische Springreiterin Jessica Kürten wird den Medikationsfall der 13 Jahre alten Stute Castle Forbes Maike vor das FEI Tribunal der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) bringen.
Diese Entscheidung traf die 37 Jahre alte Reiterin, die im rheinischen Hünxe lebt, in Abstimmung mit ihrem Rechtsanwalt Dr. Ulf Walz (Basel).
Mit Fax-Schreiben vom 8. Oktober 2007 teilte die FEI dem Anwalt der Reiterin mit, dass angeblich auch in der B-Probe, die dem Pferd beim CSIO La Baule im Mai 2007 entnommen wurde, die Substanz "Etoricoxib\" festgestellt worden sei. Die FEI hat den Fall als Medikation der \"Klasse
A\" eingestuft und nicht - wie irrtümlich in verschiedenen Medien berichtet wurde - als Doping. Sie hat der Reiterin offeriert, den Fall durch eine nachträgliche Disqualifikation und Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 750 Schweizer Franken abzuschließen. Jessica Kürten bestreitet aber nach wie vor vehement, der Stute die Substanz verabreicht zu haben, und lehnt deshalb dieses Angebot der FEI ab.
Zudem kritisieren die Reiterin und ihr Rechtsvertreter den Verfahrensablauf: Der Antrag auf Durchführung der B-Proben-Analyse durch ein anderes, nicht vorbefaßtes Doping-Labor hat die FEI abgelehnt, und
ebenso den Antrag auf Quantifizierung der angeblich vorhandenen Substanz in der A- und in der B-Probe (größere Differenzen würden Analysefehler und/oder Probenmanipulationen indizieren). Außerdem durfte der vor Ort anwesende Chemiker-Analytiker Dr. Laurent Bigler (Universität Zürich) die Durchführung der B-Proben-Analyse nicht überwachen, obwohl er
als \"Witnessing Analyst\" (Analyseüberwacher) ordnungsgemäß angemeldet und vor Ort anwesend war. Man zeigte ihm die Dopingflasche, doch dann wurde er wieder hinausgebeten und die B-Probe wurde \"im stillen Kämmerlein\" analysiert. Dies ist mit Artikel 7.2 des WADA-Code unvereinbar, denn diese Bestimmung garantiert dem Sportler ausdrücklich das Recht auf Anwesenheit ihrer Vertrauensperson bei der Durchführung der B-Proben-
Analyse. Damit soll sichergestellt sein, dass es während der Analyse nicht zu (bewußten oder unbewußten) Verwechslungen oder Manipulationen
kommt.
Außerdem gab es schon vor der B-Proben-Analyse Irritationen und Verfahrensfehler, denn bereits während der Europameisterschaften sorgten
Indiskretionen für eine Veröffentlichung des Medikationsfalls in irischen und deutschen Medien. Das Labor-Personal wußte somit, welche B-Probe
analysiert wird, womit das Anonymitätsprinzip verletzt war. Zudem teilte das Legal Department der FEI mit Fax vom 8. Oktober mit, dass der Reiterin eine Entscheidungsfrist bis zum 23. Oktober eingeräumt sei und der Fall vor Ablauf dieser Frist nicht auf der FEI-Liste als hängiger Dopingfall publiziert werde, doch das Gegenteil geschah: Im FEI-
Newsletter vom 8. Oktober 2007 wurde der Fall unter der Überschrift \"Kürten B sample tests positiv\" veröffentlicht, obwohl die Unterlagen der B-Proben-Analyse noch nicht vorliegen und es somit objektiv noch gar nicht möglich ist, die Resultat-Behauptung des Labors zu überprüfen.
Die Reiterin und ihr Anwalt werfen der FEI daher in vielfacher Hinsicht Willkür und grobe Verfahrensfehler vor. Kürten: „Diese Dinge müssen geklärt werden, denn sie sind wesentlich für das Bild des Reitsports und seiner Verbände in der Öffentlichkeit. Die berechtigte Forderung nach sauberem Sport geht untrennbar einher mit dem Recht des Sportlers auf ein faires und einwandfreies Verfahren.“
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