steckenpferd
Dienstag, 25. Oktober 2005

Handlungsbedarf bei FEI

Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes Fast 10 Jahre nach dem aufsehenerregenden <a href="de.wikipedia.org"target="_blank">Bosman-Urteil des <a href="curia.eu.int"target="_blank">EuGH gerät nicht nur erneut die <a href="www.fifa.com"target="_blank">FIFA nach der Verletzung von <a href="derstandard.at"target="_blank">Charleroi, sondern seit anfang Oktober auch die <a href="www.horsesport.org< in Bedrängnis.

Der Veranstalter der <a href="www.baltic-horse-show.de"target="_blank">Baltic Horse Show Peter Rathmann und sein Sportdirektor <a href="www.sloothaak.de< sagen der FEI den Kampf an und verwenden den Fall Bosman für sich: Denn das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes innerhalb der EU bestehe nicht nur für Berufs-Fußballer, sondern für alle Berufssportler. So wurde die 16. Baltic Horse Show in Kiel anfang Oktober als nationales Turnier ausgeschrieben, die Gebühren an die FEI gespart und dennoch allen Reitern aus der EU mit der Begründung der Arbeitnehmerfreizügigkeit das Startrecht gewährt.

Das Beispiel Kiel hat sich schnell herumgesprochen: Auch zwei Veranstalter aus Österreich haben sich bereits nach dem Modus erkundigt, so Rathmann.

Fest der Pferde bleibt international Das <a href="www.festderpferde-wien.at< wird aber davon noch keinen Gebrauch machen, so Nidetzky. Grund: Für die Weltrangliste gibts auf diesen Turnieren keine Punkte. Diese Punkte sind aber ausschlaggebend für internationale Startberechtigungen und spielen somit bei der Wahl des Turniers sicherlich eine Rolle.

In Kiel wars vielen egal und kamen statt die Weltcup-Saison in Helsinki zu eröffnen lieber in die Ostseehalle. Die gesparten Gebühren wurden aufs Preisgeld aufgeschlagen.

Nun ist die FEI am Zug - Eine Reaktion steht aus.

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