steckenpferd
Donnerstag, 21. Januar 2010

Aus dem BFV

die Änderungen der ÖTO 2010 sind online <a href="www.fena.at"target="_blank">ÖTO Änderungen 2010

Ausfall eZNS und Onlinezahlungssystem Aufgrund einer EDV-Umstellung ist es im Zeitraum Donnerstag, 21.01.2010, 18.00 Uhr bis längstens Montag 25.01.2010, 06.00 Uhr nicht möglich, elektronische Nennungen bzw. Lizenz- oder Pferdezahlungen durchzuführen. Sollten die Umstellungsarbeiten früher abgeschlossen sein, wird dies auf der Homepage umgehend bekanntgeben.

kurz notiert

  • Die die 15-jährige Stute La Toya von Markus Fuchs wird in Hinkunft unter dem Mexikaner Arthur Gustavo Da Silva zu sehen sein

  • Piet Raymakers sen. zieht sich Ende März aus dem internationalen Sport zurück

  • Statt Maria Gretzer wird in Hinkunft Gösta Asker die schwedischen Springreiter betreuen. Gösta Asker war Teilnehmer bei den Weltmeisterschaften 1982 in Dublin. Zu seinen grössten Erfolgen zählt ein Sieg im berühmten Derby von Falsterbo.

Deutschland verschärft Dopingregeln

Dopingsünder im Reitsport werden in Deutschland ab 28. April härter bestraft. Das Regel-Strafmaß ist von sechs Monaten Sperre auf zwei Jahre erhöht worden.

Diese Verschärfung ist Teil der nun verabschiedeten Anti-Doping- und Medikationskontrollregeln der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Weiter ungeklärt ist, wann die mehrfach angekündigten Trainingskontrollen für Pferde einsetzen. "Wir streben einen Termin im Sommer an", sagte FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach am Donnerstag.

Neues Dressurformat in Aachen im Test

Beim CHIO in Aachen wird das neue Format für die olympischen Dressur-Wettbewerbe getestet. Die Entscheidung in der Mannschaftswertung fällt nicht mehr nach dem Grand Prix, sondern erst nach dem Special.

(c) Manfred Leitgeb

Auch das sogenannte "3+1" wird nach Angaben des Veranstalters bereits beim Turnier vom 13. bis 18. Juli eingeführt. Ein Land darf vier Reiter mitbringen, aber nur drei werden für die Mannschaft starten. Es gibt also kein Streichergebnis mehr.

Schadenersatz für Freikopper

Weil ihre Stute verhaltensauffällig ist, fordert eine Pferdebesitzerin von einem anerkannten Zuchtverband Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft seit Mittwoch, ob zu Recht. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Frau das Pferd im Januar 2005 nach den Regeln einer öffentlichen Auktion ersteigert hat oder ob es sich um einen normalen Kaufvertrag handelt. Mitentscheidend sei auch, ob der Verband hannoverscher Warmblutzüchter die Tiere von einem unabhängigen Auktionator hätte versteigern lassen müssen. Die BGH-Richter wollen ihr Urteil am 24. Februar verkünden (Az.: VIII ZR 71/09)

Die Klägerin verlangt insgesamt bis zu 200 000 Euro Schadenersatz. Das Tier hat die Unart, häufig sehr lautstark Luft einzuatmen. Durch das im Fachjargon bezeichnete "Freikoppen" kann es verstärkt zu Koliken kommen, zudem sinkt der Wert des Tieres.

Die Auktion, bei der die Klägerin das Tier für knapp 160 000 Euro erstand, erfolgte nach dem Prinzip "wie besichtigt und geritten". Damit schloss der Verband eine Haftung bei Mängeln aus. Der BGH muss nun klären, ob die Klausel wirksam ist.

Kämen die Richter zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall ist, gäbe es einen normalen Kaufvertrag - und die Pferdebesitzerin könnte ihr Geld zurückverlangen. Das Gesetz schützt den Verbraucher ein halbes Jahr: Weist der gekaufte Gegenstand - in diesem Fall das Pferd - innerhalb dieser Zeit Mängel auf, kann man davon ausgehen, dass diese bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlagen. Quelle: dpa

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