"Nachnenngebühr alt" wieder in Kraft
Im Zuge der ÖTO Reform wurde unter § 29.6. des Allgemeinen Teils auch eine Neuregelung der Nachnenngebühr beschlossen. Gemäß der neuen Regelung fielen nun für eine Nachnennung Kosten in Höhe von Euro 40 an, die zwischen dem LFV und dem BFV aufzuteilen waren.
Nachdem der Schatzmeister des BFV, Ing. Kager, bereits in der Sitzung am 22. März darauf hingewiesen hat, dass er die neue Aufteilung der Gebühr zwischen LFV und BFV für nicht sinnvoll erachtet, haben sich nun auch neben mehreren Veranstaltern einige Bundesländer dafür ausgesprochen, die neue Regelung aufzuheben und die Regelung wie in der ÖTO 2002 festgehalten wieder einzuführen.
Aus diesem Grund hat die Präsidentin des BFV das Präsidium zur Abstimmung über die Regelung der Nachnenngebühr gebeten.
Die Abstimmung endete mit einer Mehrheit für die Rückkehr zur alten Regelung.
Somit gilt ab 12.6.2006 folgende Regelung:
Nachnenngebühr Euro 36,- - Diese wird zwischen dem Veranstalter (Euro 18,-) und dem BFV (Euro 18,-) aufgeteilt.
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