Pferdetransporte in die neuen EU-Länder
Ab 1. Mai 2004
Ab 1. Mai 2004 entfällt die veterinärbehördliche Grenzkontrolle beim Transport von Pferden in oder aus den neuen EU-Ländern, zu denen u.a. auch Tschechien, Ungarn, Slowakei und Polen gehören. Erforderlich sind nur mehr der Pferdepass (Equidenpass) und eine amtstierärztliche Gesundenbescheinigung. Wird im Rahmen eines Wanderrittes die Grenze für weniger als 24 Stunden überschritten, so genügt der Pass,
Mehr dazu beim LFV NÖ unter Aktuelles.
EU Richtlinie 90/426/EWG (Tierseuche) Eu Richtlinie 93/623/EWG (Pferdepass)