OEPS verschickt Presseaussendung zum Fall Uli P.
[...] Um, im Sinne aller Beteiligten, Klarheit zu schaffen, sieht sich der OEPS veranlasst, trotz eines nicht abgeschlossenen Disziplinarverfahrens, eine Bestandaufnahme der bisherigen Geschehnisse zu veröffentlichen. [...]
<a href="steckenpferd.antville.org"target="_blank">Die Aussendung im Wortlaut
Irgendwie hat mich die Aussendung zwar irritiert - warum kann ich nicht genau sagen. ABER: Ich freue mich ganz besonders, dass sich auch der Verband einmal zum Thema Tierquälerei so lautstark zu Wort meldet und so ausdrücklich Stellung bezieht. Es gibt nämlich derartig viel davon (von Tierquälerei im Reitsport), dass einem (mir zumindest) manchmal übel wird. Daher begrüße ich dieses deutliche Engagement und hoffe sehr, dass der OEPS auch in Hinkunft bei diesem Thema so aktiv ist, wie er sich hier zeigt und Tierquälerei so akribisch verfolgt - bei großen und bei kleinen Fischen. Das wäre ein Gewinn für den Reitsport und vor allem: für die Pferde !
<a href="www.pferdplus.com"target="_blank">Interview Ing. Franz Kager zum Ablauf der Causa auf pferdplus.com
<a href="www.bartlgut.at"target="_blank">Stellungnahme Edda und Wenzel Schmidt
Cat Besitzerin
Stellungnahme des OEPS zur Fall Uli P.
Verdacht auf Tierquälerei
Bestandaufnahme der Causa Prunthaller: Diverse Medien haben in den vergangenen Tagen über einen Fall von Tierquälerei berichtet. Um, im Sinne aller Beteiligten, Klarheit zu schaffen, sieht sich der OEPS veranlasst, trotz eines nicht abgeschlossenen Disziplinarverfahrens, eine Bestandaufnahme der bisherigen Geschehnisse zu veröffentlichen.
Tierschutz ohne Vorverurteilungen
Es wird hier festgehalten, dass der Österreichische Pferdesportverband (OEPS) höchstes Interesse daran hat, sich für das Wohlergehen der Pferde, im Sinne des Reglement des OEPS und des Tierschutzgesetzes, einzusetzen. Deshalb werden auch alle diesbezüglichen Meldungen umgehend untersucht und im positiven Fall einer sofortigen Anzeige bei den zuständigen Behörden zugeführt. Weiters nehmen in so einem Fall die Disziplinargremien, auf Basis der Rechtsordnung des OEPS, ihre Arbeit auf.
Solange aber eine angeklagte Person nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt die Unschuldsvermutung, weshalb sich der OEPS von jeder Vorverurteilung klar distanziert. Auch mediale Vorverurteilungen mit voller Namensnennung werden vom OEPS klar abgelehnt, da sie nicht den ethischen Grundsätzen des OEPS entsprechen.
OEPS reagierte umgehend
In der Causa Ulrike Prunthaller hat der OEPS sofort alle vom Reglement vorgesehenen Maßnahmen ergriffen und dafür gesorgt, dass die Vorfälle gerichtlich untersucht werden. Weiters wurde, bis zur Klärung des Sachverhalts, eine vorläufige Turniersperre der Reiterin angeordnet. Diese einstweilige Maßnahme wurde in den Medien des OEPS veröffentlicht.
Die Chronologie der Causa Prunthaller
4. September 2011
Dem Oberösterreichischen Pferdesportverband werden zwei Stellungnahmen zweier Zeugen übermittelt, denen unter anderem Verstöße gegen das Reglement des OEPS und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu entnehmen sind.
6. September 2011
Anzeige beim Bezirkspolizeikommando Grieskirchen durch den Präsidenten des Oberösterreichischen Pferdesportverbands.
9. September 2011
Der OPES erhält die Stellungnahmen der beiden Damen in Form von Eidesstaatlichen Erklärungen.
13. September 2011
Der OEPS bittet den Oberösterreichischen Pferdesportverband um Einleitung eines Disziplinarverfahrens.
19. September 2011
Parallel dazu wird von den Zeuginnen eine Anzeige unter anderem wegen Tierquälerei bei der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis gegen Frau Ulrike Prunthaller und Herrn Friedrich Atschko eingebracht.
20. September 2011
Die Vorfälle werden der FEI zur Kenntnis gebracht, da sich einige Vorwürfe auch auf internationale Turniere beziehen.
22. September 2011
Der OEPS teilt Frau Ulrike Prunthaller mit, dass er bis auf weiteres von Entsendungen zu internationalen Turnieren laut § 20.1.2 der ÖTO absieht.
22. September 2011
Der Oberösterreichische Pferdesportverband erklärt sich für befangen und schickt den Akt an den OEPS. Dieser wird laut Rechtsordnung umgehend an den Salzburger Pferdesportverband weitergeleitet
27. September 2011
Der Salzburger Pferdesportverband erklärt sich für befangen und schickt den Akt an den OEPS. Dieser wird laut Rechtsordnung umgehend an den Steierischen Pferdesportverband weitergeleitet.
28. September 2011
Ulrike Prunthaller fordert eine Stellungnahme des OEPS bezüglich der Nichtgenehmigung von Starts bei internationalen Turnieren. Diese Stellungnahme wird am gleichen Tag entsprechend beantwortet.
5. Oktober 2011
Der Steirische Pferdesportverband erklärt ebenfalls, das Disziplinarverfahren nicht durchführen zu können und schickt den Akt an den OEPS. Dieser wird laut Rechtsordnung umgehend an den Tiroler Pferdesportverband weitergeleitet.
6. November 2011
Durch die Vorsitzende des Schiedsgerichtes des Tiroler Pferdesportverbands wird eine vorläufige Maßnahme gemäß § 2023 der ÖTO ausgesprochen, die Frau Prunthaller eine Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen für die Dauer von drei Monaten untersagt.
9. November 2011
Die vorläufige Maßnahme gemäß ÖTO § 2023 wird auf der Homepage des OEPS veröffentlicht, ebenso in den offiziellen Mitteilungen des OEPS in der Pferde Revue und Pferd Plus (Heft 01/2012).
21. November 2011
Frau Ulrike Prunthaller bringt eine Beschwerde gegen die vorläufige Maßnahme (ÖTO § 2023) ein. Diese wird vom Senat des Strafausschusses Tiroler Pferdesportverband abgewiesen.
Das Schiedsgerichtsverfahren wird derzeit in Tirol abgewickelt. Der weitere Verlauf ist offen.
beobachter
Reine Willkür!
Wie beim OEPS in Disziplinarsachen umgegagen wird ist reine Willkür! Im Fall Prunthaller wird gesperrt vor Ergebniss der Untersuchungen und im Fall Stadlinger wird freigesprochen bei bewiesenem Doping. Bei de Fälle für den Sport und dem Wellfare of the Horse höchst schädlich. Aber noch schädlicher die intriegenbelastete Vorgehensweise des OEPS. In einem Fall persönliche Streitereien der Präsidentin mit Bartlgut unterstütz mit höchst fragwürdiger Hilfe von Rechtsanwältin Fr. Dr. Fries, im anderen Fall persönliche Freunschaft der Präsidentin mit Fr. Wünschek. Ein einziger Sumpf den der Sportdirektor Kager mitträgt wodurch dem Sport im In- und Ausland höchster Schaden zugefügt wird. Zeit für einen Neuanfang und persönliche Konsequenzen in Form eines Rücktritts wenn die betroffenen Personen Anstand hätten.
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@beobachter
Ich kenne den Fall S*** nicht (und weiss auch nicht, um wen es da geht) - ich stimme Dir zu, dass es nicht in Ordnung ist, wenn jemand, der des Dopings überführt ist, freigesprochen wird (obwohl ich mir das schwer vorstellen kann), aber daraus darf - auch wenn es so passiert ist - nicht der Schluss gezogen werden, dass das auch in anderen Fällen so sein soll - also keine Gleichbehandlung im Unrecht ... d.h., so aus der Ferne betrachtet, wird der OEPS in der Sache P wohl richtig gehandelt haben, obwohl das Herumschieben des Aktes zwischen den Ländern peinlich ist ....
In einigen Internetforen ist der Fall P jedenfalls ein "interessantes" Thema ....
informiert
Gibt ein NADA Urteil warum
sollte der OEPS dieses anzweifeln lieber beobachter.
ist eine unabhängige rechtskomission und die sagt ja schon alles aus. scheint die willkür ein wenig verdreht hier..
http://www.nada.at/files/doc/Presseaussendungen-2011/Pressemitteilung-20.10.2011-Nina-Stadlinger.pdf
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Drei gesperrte Reiter
in der aktuellen Nada-Liste .... traurig ....
koeber5
Verleumdung
Das Verfahren gegen U.P. wurde von der Staatsanwaltschaft Ried eingestellt. Offensichtlich war U.P. und das B-Gut, Opfer einer üblen Verleumdungsaktion. Die Frage ist wer und was steckt wirklich dahinter?
Stinkt der Fisch bereits am Kopf?
Mir scheint es gibt einen Sumpf des Grauens. eine Trockenlegung alleine wird wohl nicht ausreichen.
Hier gehört nachhaltig ausgeräuchert.
ricardo1
Nichtanklage "aus Zweifel"
"PFERD PLUS" schreibt ganz eindeutig "im Zweifel" wurde die Anklage eingestellt - dh rein juristisch aber nicht das es eine Verleumdung ist. Wenn man schon hier "Köpfe" fordert so bitte doch vielleicht einmal genau recherieren.
Im Zweifel heisst das es ansatzpunkte gibt die schlagenden Beweise für eine Verurteilung nicht gefunden werden konnten.
Interessanterweise wird ja den 2.te Verfahren wegen sexueller Belästigung weiter verfolgt und saogr Anklage erhoben - ebenso von diesen beiden Damen angezeigt und dort dürfte es sehr wohl schwere Bewesie geben - was die angebliche und hier marktschreierisch bekanntgegebene "Verleumdung" wieder in einem anderen Licht erscheinen lässt. Man wird mit Spannung auf den Ausgang des Prozesses warten, denn dann wird sicher sehr viel Licht in diese Angelegenheit kommen
Faserschmeichler
Licht in die Räucherkammer
koeber5
Einstellung des Verfahrens
Eine Einstellung des Verfahrens "aus Zweifel" ist im Gesetz nicht vorgesehen, daher nicht möglich.
§ 190 StPO.
Die Staatsanwaltschaft hat von der Verfolgung einer Straftat abzusehen und das Ermittlungsverfahren einzustellen, als
1. die dem Ermittlungsverfahren zu Grunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist oder sonst die weitere Verfolgung des Beschuldigten aus rechtlichen Gründen nicht zulässig wäre oder
2. kein tatsächlicher Grund zu weiteren Verfolgung des Beschuldigten besteht.
Einfach ausgedrückt: " Die Suppe war nicht nur zu tün, es war gar nichts drin."